Wer Spielanlagen betreibt, ist für deren technische Sicherheit verantwortlich und haftet im Schadensfall, wenn die Vorschriften im Rahmen der Verkehrspflicht nicht beachtet wurden. Das gilt für den Einbau der Spielgeräte ebenso wie für ihren Zustand. Die regelmässige Inspektion und Wartung, wie sie der Hersteller der Spielplatzgeräte vorgesehen hat, in Abstimmung mit dem Turnus der SN EN 1176, vermindern das Haftungsrisiko für Spielplatzbetreiber.